Die Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil aller Lebensbereiche geworden. Eine konsequente Umsetzung einer menschzentrierten Digitalisierung bedeutet jedoch, dass die entwickelten Systeme und Services uneingeschränkt für alle Menschen zugänglich sein müssen. Denn auch digitale Technologien reflektieren die Vielfalt unserer Gesellschaft.
Digitale Produkte sollten so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von ihren kognitiven, sensorischen oder physischen Fähigkeiten. Ziel ist es also, Barrieren, welche sich einer Nutzung in den Weg stellen könnten, zu verhindern: für eine inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft. Dabei betrifft dies nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen und Menschen mit temporären Einschränkungen. Die Zielgruppe derer, die das betrifft ist viel größer, als mancher denkt.
Zu Barrieren zählen beispielsweise unzureichende Farbkontraste oder entstehen dadurch, dass eine Website nicht ohne Maus, also nur mit der Tastatur navigierbar ist.
Ab Juni 2025 müssen viele digitale Produkte barrierefrei gestaltet sein. Doch wo steht Ihr aktuell im Umsetzungsprozess? Unser Siegel „Nutzerzentriert Entwickelt“ gibt Euch darauf eine klare Antwort – wir haben die Zertifizierung für Euch um den Aspekt der Barrierefreiheit aktualisiert!
Neben der Nutzbarkeit könnt Ihr das Siegel nun auch für Barrierefreiheit verliehen bekommen. Der Zertifizierungsprozess bleibt dabei identisch: Die einzelnen Prüfkriterien des bestehenden Auditprozesses wurden gezielt um Aspekte der barrierefreien Entwicklung ergänzt. Dazu ein Beispiel: während bei dem Audit zur Nutzbarkeit geprüft wird, ob Usability-Tests durchgeführt wurden, wird nun auch geprüft, ob diese Tests mit unterschiedlichen Zielgruppen (mit Einschränkungen) durchgeführt wurden.
Unternehmen, die beide Aspekte erfüllen („Nutzbar“ und „Barrierefrei“), zeigen deutlich, dass sie sich für digitale Teilhabe ohne Barrieren – also einen Zugang für alle – einsetzen. Sie übernehmen soziale Verantwortung und gestalten eine digitale Welt ohne Diskriminierung.
Ihr wollt mehr zum Zertifizierungsprozess erfahren? Hier erfahrt Ihr mehr.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Deutschland zum 28. Juni 2025 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie zu Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Es definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.6.2025 erbracht werden. Darunter fallen unter anderem der Elektronischer Geschäftsverkehr (Online-Handel, Verträge, Abos), Hardware, Software, aber auch Personenverkehr oder Bankdienstleistungen. Detaillierte Informationen dazu, wer von dem Gesetz betroffen sein wird, finden sich auf den jeweiligen Websites des Bundes.
Beschreibung von Bildern und Graphiken sind für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen essentiell.
Eine klare Navigationsstruktur und die korrekte Auszeichnung von Überschriften.
Auf ausreichende Farbkontraste zur Erhöhung der Lesbarkeit und somit besseren Wahrnehmbarkeit von Inhalten achten.
Alle Funktionen einer digitalen Anwendung sollten ohne Maus bedienbar sein.
Beschreibung von Bildern und Graphiken sind für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen essentiell.
Für Gehörlose und Menschen mit Hörbeeinträchtigungen müssen für audiovisuelle Inhalte Transkripte, Untertitel oder Gebärdensprachvideos zur Verfügung stehen.
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