Digitale Barrierefreiheit

Zugang für alle

Die Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil aller Lebensbereiche geworden. Eine konsequente Umsetzung einer menschzentrierten Digitalisierung bedeutet jedoch, dass die entwickelten Systeme und Services uneingeschränkt für alle Menschen zugänglich sein müssen. Denn auch digitale Technologien reflektieren die Vielfalt unserer Gesellschaft.

Was ist Digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrieren erkennen und vermeiden

Digitale Produkte sollten so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von ihren kognitiven, sensorischen oder physischen Fähigkeiten. Ziel ist es also, Barrieren, welche sich einer Nutzung in den Weg stellen könnten, zu verhindern: für eine inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft. Dabei betrifft dies nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen und Menschen mit temporären Einschränkungen. Die Zielgruppe derer, die das betrifft ist viel größer, als mancher denkt. 
Zu Barrieren zählen beispielsweise unzureichende Farbkontraste oder entstehen dadurch, dass eine Website nicht ohne Maus, also nur mit der Tastatur navigierbar ist. 

Warum ein Siegel für

barrierefreie Produkte?

Ab Juni 2025 müssen viele digitale Produkte barrierefrei gestaltet sein. Doch wo steht Ihr aktuell im Umsetzungsprozess? Unser Siegel „Nutzerzentriert Entwickelt“ gibt Euch darauf eine klare Antwort – wir haben die Zertifizierung für Euch um den Aspekt der Barrierefreiheit aktualisiert!

Neben der Nutzbarkeit könnt Ihr das Siegel nun auch für Barrierefreiheit verliehen bekommen. Der Zertifizierungsprozess bleibt dabei identisch: Die einzelnen Prüfkriterien des bestehenden Auditprozesses wurden gezielt um Aspekte der barrierefreien Entwicklung ergänzt. Dazu ein Beispiel: während bei dem Audit zur Nutzbarkeit geprüft wird, ob Usability-Tests durchgeführt wurden, wird nun auch geprüft, ob diese Tests mit unterschiedlichen Zielgruppen (mit Einschränkungen) durchgeführt wurden. 

Unternehmen, die beide Aspekte erfüllen („Nutzbar“ und „Barrierefrei“), zeigen deutlich, dass sie sich für digitale Teilhabe ohne Barrieren – also einen Zugang für alle – einsetzen. Sie übernehmen soziale Verantwortung und gestalten eine digitale Welt ohne Diskriminierung. 

Ihr wollt mehr zum Zertifizierungsprozess erfahren? Hier erfahrt Ihr mehr.

Warum sollten wir
uns mit
Barrierefreiheit
beschäftigen?

Gesetzliche Vorgaben
  • ab 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und zahlreiche digitale Produkte sind dann zur Barrierefreiheit verpflichtet.
  •  konkrete Richtlinien finden sich in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese internationalen Richtlinien führen konkrete Anforderungen für barrierefreie digitale Anwendungen auf.
  • Die EN 301 549 ist eine europäische Norm für digitale Barrierefreiheit. Sie legt Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien im öffentlichen Sektor fest und ist verbindlicher Standard.
Verstehen
  • Menschen mit seh-/ hör-/kognitiven oder motorischen Einschränkungen profitieren von barrierefreien Produkten
  • ältere Menschen
  • Nutzende mit temporären Einschränkungen (wie z.B. einer verletzten Hand)
  • Nutzende mit geringen technischen Erfahrungen
  • alle Nutzenden profitieren letztlich von einem intuitiven, einfachen, barrierefreien Produkt
Nutzerfreundlichkeit
  • eine klare Struktur, verständliche Texte sowie eine sinnvolle Navigation verbessern die Nutzererfahrung.
  • Barrierefreie digitale Anwendungen sind intuitiver und einfacher zu bedienen.
  • eine Anwendung ohne Barrieren ist nutzerfreundlich, das heißt sie verbessert das Nutzererlebnis für alle Nutzenden.
Soziale Verantwortung
  • barrierefreie digitale Produkte fördern die Gleichberechtigung und die soziale Teilhabe aller Menschen ungeachtet ihrer Einschränkungen.
  • Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, zeigen, dass sie soziale Verantwortung übernehmen: für eine Nutzung für alle.
  • eine barrierefreie Gestaltung digitaler Produkte stärkt das Vertrauen in das Produkt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Deutschland zum 28. Juni 2025 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie zu Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Es definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.6.2025 erbracht werden. Darunter fallen unter anderem der Elektronischer Geschäftsverkehr (Online-Handel, Verträge, Abos), Hardware, Software, aber auch Personenverkehr oder Bankdienstleistungen. Detaillierte Informationen dazu, wer von dem Gesetz betroffen sein wird, finden sich auf den jeweiligen Websites des Bundes. 

Digitale Barrierefreiheit

Erste praktische Maßnahmen

5. Textalternativen für Bilder

Beschreibung von Bildern und Graphiken sind für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen essentiell. 

1. Übersichtlichkeit

Eine klare Navigationsstruktur und die korrekte Auszeichnung von Überschriften.

2. Kontraste

Auf ausreichende Farbkontraste zur Erhöhung der Lesbarkeit und somit besseren Wahrnehmbarkeit von Inhalten achten.

3. Tastaturbedienung

Alle Funktionen einer digitalen Anwendung sollten ohne Maus bedienbar sein. 

5. Textalternativen für Bilder

Beschreibung von Bildern und Graphiken sind für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen essentiell. 

4. Untertitel / Transkripte

Für Gehörlose und Menschen mit Hörbeeinträchtigungen müssen für audiovisuelle Inhalte Transkripte, Untertitel oder Gebärdensprachvideos zur Verfügung stehen.

1. Übersichtlichkeit

Eine klare Navigationsstruktur und die korrekte Auszeichnung von Überschriften.

2. Kontraste

Ihr hebt euch von MitbewerberInnen ab und positioniert euch mithilfe des Siegels als führend im Bereich der nutzerzentrierten Entwicklung. 
Es hilft euch dabei eine gute Usability und User Experience als Alleinstellungsmerkmal zu positionieren und sichert eurem Unternehmen langfristigen Erfolg!

3. Tastaturbedienung

Alle Funktionen einer digitalen Anwendung sollten ohne Maus bedienbar sein.

4. Untertitel / Transkripte

Für Gehörlose und Menschen mit Hörbeeinträchtigungen müssen für audiovisuelle Inhalte Transkripte, Untertitel oder Gebärdensprachvideos zur Verfügung stehen.

5. Textalternativen für Bilder

Beschreibung von Bildern und Graphiken sind für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen essentiell.

Wir begleiten euch auf dem Weg zum

Siegel bei allen Schritten und Prozessen!

Positioniert euch mit dem Siegel als führend im Bereich der nutzerzentrierten Entwicklung und sichert eurem Unternehmen langfristigen Erfolg! Zu Beginn startet mit unserem Selbstbewertungstool und erfahrt mit dem „Benchmark Nutzerzentrierung“ wo ihr im nutzerzentrierten Entwicklungsprozess gerade steht.